Das Grundbuch und wie es zu lesen ist.

von
Christian Niederwieser
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Das Grundbuch verrät wichtige Informationen über Eigentumsverhältnisse, wie eine Liegenschaft genutzt werden darf, über Rechte und Pflichten sowie etwaige, mit den Grundstücksanteilen verbundene, Belastungen.

Das sind wesentliche Informationen, die man vor dem Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie wissen sollte.

Das Grundbuch mit seinen drei Blättern

Das Grundbuch ist ein öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und mit ihnen zusammenhängende dingliche Rechte und Verpflichtungen eingetragen werden und das an den Bezirksgerichten geführt wird.

In das Grundbuch kann jeder Einsicht nehmen. Dazu braucht man die sogenannte Einlagezahl und die Katastralgemeinde der Liegenschaft.

Die Abfrage ist bei Notaren, Rechtsanwälten, Bezirksgerichten und diversen Internetportalen möglich. Im Rahmen eines Beratungsgesprächs beim Raiffeisen Wohnbauberater kann die Abfrage auch in der Bank erfolgen. Abfrage sowie Ausdruck eines Grundbuchauszuges sind kostenpflichtig. 

Eine sogenannte "Grundbucheinlage" kann mehrere Grundstücke enthalten, die mit ihrer jeweiligen Grundstücksnummer eingetragen sind. 

Manche dieser Auszüge umfassen viele Seiten, etwa wenn es eine große Zahl an Miteigentümern gibt oder verschiedene Rechte oder Verpflichtungen eingetragen sind. Prinzipiell enthält jede Grundbucheinlage drei Blätter: das A-, das B- und das C-Blatt.

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Das A- oder Gutsbestandsblatt

Das A-Blatt bestimmt, welche Flächen wie genutzt werden dürfen. Es besteht aus zwei Teilen.

Im A-1-Blatt ist folgendes vermerkt:

  • Grundstücksnummer(n)
  • Benutzungsart
  • Fläche
  • Liegenschaftsadresse

 

Das A-2-Blatt informiert über die mit dem Eigentum an der Liegenschaft verbundenen dinglichen Rechte. Das kann z. B. ein Wege- oder Zufahrtsrecht zur Liegenschaft über ein Nachbargrundstück sein.

Ein frühzeitiger Blick ins Grundbuch kann Sie vor bösen Überraschungen und viel Ärger schützen!

Christian Niederwieser
Christian Niederwieser, Wohnbauberater

Das B- oder Eigentumsblatt

Wem gehört was? Diese Frage beantwortet das B-Blatt. Denn darauf stehen der oder die Eigentümer mit der Höhe des jeweiligen Eigentumsanteils in Bruchzahlen. Sie sollten darauf achten, ob es jemanden gibt, der mehr als fünfzig Prozent der Anteile besitzt. Ist das der Fall, würde das bedeuten, dass diese Person als Mehrheitseigentümer Entscheidungen treffen kann, die alle anderen mittragen müssen.

Das C- oder Lastenblatt

Ganz besonders wichtig zu wissen ist, welche Schulden oder Dienstbarkeiten mit dem Eigentum übernommen werden.

Das C-Blatt informiert über Pfandrechte von Banken, Veräußerungs- oder Belastungsverbote, Vor- oder Wiederkaufsrechte und Dienstbarkeiten. Sie belasten den jeweiligen Eigentümer des betreffenden Liegenschaftsanteils und gehen bei einem Verkauf an den neuen Eigentümer über. Es sei denn, eine Lastenfreistellung wird durchgeführt.

Achtung: Die im Grundbuch eingetragene Höhe eines Pfandrechts sagt nichts über die konkrete Höhe der aktuell noch ausstehenden Verbindlichkeiten aus. Ist ein Pfandrecht eingetragen, kann die Schuld bereits teilweise oder ganz getilgt sein.

Video Grundbuch

Weitere Fragen zum Grundbuch

Umfassende Informationen über das Grundbuch und seine Besonderheiten finden Sie auf der Website des Bürgerserviceportals help.gv.at.

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