Informationen zum Handwerkerbonus 2016

von
Andreas Liebhart
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Der Handwerkerbonus wurde vor einigen Jahren von der Bundesregierung eingeführt. Ziel ist die Vergabe von Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsarbeiten an konzessionierte Handwerker bzw. Handwerksbetriebe. Bis zu 600 Euro Förderung können für ein Projekt beantragt werden. Die Gesamtförderhöhe im Jahr 2016 beträgt 20 Millionen Euro, ist diese Summe ausgeschöpft, wird keine weitere Förderung ausgezahlt. Bei der Antragstellung und allen anderen Fragen Sanierungs- oder Bauvorhaben unterstützt Sie Ihr Raiffeisenberater.

Was muss ich beachten?

Für die Förderung gibt es umfangreiche Richtlinien. Einige der wichtigsten Punkte finden Sie nachfolgend:

  • Die Arbeiten, für die die Förderung beantragt wird, müssen zum Zeitpunkt der Einreichung bereits abgeschlossen sein und im Zeitraum von 1. Juni bis 31. Dezember 2016 durchgeführt worden sein.
  • Als maximale Förderhöhe sind 600 Euro bzw. 20% der förderbaren Arbeitsleistungen festgelegt.
  • Das Objekt, für das die Förderung beantragt wird, muss als privater Wohnraum genutzt werden, als Haupt- oder Nebenwohnsitz an gemeldet sein und sich in Österreich befinden.

Antragstellung Handwerkerbonus

Ihr Raiffeisenberater unterstützt Sie beim Ausfüllen des Förderantrages und hilft dabei, die benötigten Zusatzunterlagen zusammenzustellen. Der fertige Antrag kann bei ihm abgegeben werden, die Weiterleitung erledigt er für Sie.

Zusätzliche Informationen, Antwort auf häufig gestellte Fragen und Berechnungsbeispiele finden Sie auf der Seite der Raiffeisen Bausparkasse.

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