Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung

von
Andreas Liebhart
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Nach der Finanz- und Bankenkrise in den letzen Jahren wurde der Bedarf nach einer EU-weiten Regelung  für das Management dieser Krisen sichtbar. Mit dem Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) wurde die entsprechende EU-Richtlinie in Österreich umgesetzt.

Gläubiger werden in die Pflicht genommen

Die Richtlinien sehen unter anderem vor, dass Gläubiger der Banken im Falle einer Sanierung oder Abwicklung einen teilweisen oder vollkommenen Forderungsverlust erleiden können. Auch eine Umwandlung der Forderungen in Eigenkapital bzw. Unternehmensanteile ist möglich. In wie weit diese Instrumente zum Zug kommen, hängt von der zuständigen Abwicklungbehörde und deren EInschätzung ab.

Was ist von dieser Regelung ausgenommen?

  • durch das gesetzliche Einlagensicherungssystem gedeckte Einlagen bis EUR 100.000 pro Person
  • durch Vermögenswerte besicherte Verbindlichkeiten (z. B. Pfandbriefe oder fundierte Schuldverschreibungen)
  • Wertpapiere bzw. Wertpapierdepots, die die Bank für die Kunden verwaltet.

Was bedeutet das für Sie als Kunde der Raiffeisenbank Im Rheintal?

Die Raiffeisenbank Im Rheintal selber gibt keine Wertpapiere aus.

Über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus ist die Raiffeisenbank Im Rheintal Mitglied bei der Österreichischen Raiffeisen Einlagensicherung eGen.

Unbesicherte Anleihen anderer Banken in ihrem Depot könnten im Anlassfall betroffen sein.

Eine ausführliches Informationsblatt finden Sie unten verlinkt und auf unserer Homepage.

Für Fragen steht Ihnen Ihr Raiffeisenberater gerne zur Verfügung.

Informationsblatt zur Bankenabwickluing und Gläubigerbeteiligung

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